Sendungen, die in ein Land außerhalb der Europäischen Union verschickt werden oder aus einem solchen Land kommen, unterliegen den Zollverfahren, was in einigen Fällen die Zahlung zusätzlicher Zollabfertigungskosten wie Steuern und Abgaben bedeuten kann. Obwohl bei internationalen Sendungen durch Europa keine Zollgebühren anfallen, kann es Ausnahmen geben. Darüber hinaus unterliegen Pakete aus dem Ausland außerhalb der EU Zollgebühren und Abgaben, auch wenn sie als Geschenke deklariert sind. Hier erfahren Sie alles, was Sie über die Zollbestimmungen, erforderlichen Unterlagen und Berechnung des deklarierten Wertes der Güter wissen müssen.
ZÖLLE UND STEUERN
Innerhalb des europäischen Binnenmarktes ist der freie Warenverkehr gewährleistet. Für Waren, die in den Mitgliedstaaten der EU oder in anderen Ländern mit speziellen Verträgen über den freien Warenverkehr hergestellt werden, fallen keine Zollgebühren an. In den meisten Fällen fallen beim Versand innerhalb der Europäischen Union keine zusätzlichen Kosten der Zollabfertigung an.
Für Waren, die einem staatlichen Monopol unterliegen, wie alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse, können andere Regeln gelten. Je nach örtlichen Zollbestimmungen kann die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Waren aus einem Land verboten sein.
Es gibt mehrere Fälle, in denen Sie während der Zollabfertigung Ihres internationalen Pakets aus dem Ausland von der Zahlung von Kosten befreit werden können:
Ab dem 1. Juli 2021 wird die Einfuhrumsatzsteuer für alle in die EU eingeführten Sendungen fällig, unabhängig von ihrem Wert.
Auf unserer speziellen Seite finden Sie aktuelle Informationen zu internationalen Sendungen und Zollabfertigung beim Versand nach dem Brexit.
Zollbestimmungen nach dem Brexit
Für einige internationale Sendungen, die in ein Land außerhalb der EU geliefert werden, werden Mehrwertsteuer und Zölle berechnet. Jedes Land hat seine eigenen und unterschiedlichen Vorschriften, daher raten wir Ihnen, sich bei den Einfuhr- und Ausfuhrländern genau zu informieren.
Beim internationalen Versand ist der deklarierte Wert der Waren für die Zollbeamten bei der Zollabwicklung von entscheidender Bedeutung. Er hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab, aber im Allgemeinen wird der für den Zoll deklarierte Wert beim internationalen Versand auf der Grundlage der folgenden Methoden berechnet:
Wir empfehlen Ihnen jedoch, dies im Detail für das bestimmtes Land zu überprüfen. Einige Kosten können zum Zollwert des Produkts hinzukommen oder davon abgezogen werden, was von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
GESCHENKSENDUNGEN
Europäische Union – In den meisten Ländern müssen Sie für den Versand von Geschenken, deren Wert 45 € nicht übersteigt, keine Zollgebühren entrichten.
Außerhalb der Europäischen Union – Wenn Sie als Geschenk gekennzeichnete Waren außerhalb der EU versenden, fallen je nach Land unterschiedliche Zölle und Gebühren an. Jedes Land hat jedoch seine eigenen Regeln für die Berechnung der Zölle.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
Beim weltweiten Versand außerhalb der EU ist eine Proforma-Rechnung, eine Handelsrechnung oder eine Zollerklärung (CN23 oder CN22 – für Postdienste) mit allen erforderlichen Informationen über den Inhalt Ihrer Sendung erforderlich. Sie müssen den Inhalt der Sendung beim internationalen Versand so genau wie möglich für den Zoll beschreiben.
Die Sendung sollte die Daten des Empfängers enthalten, damit die Zollbeamten die zuständige Person kontaktieren können.
Denken Sie daran, dass die Nichtbeibringung der erforderlichen Unterlagen oder die Weigerung, die anfallenden Zollgebühren zu zahlen, zu weiteren Verzögerungen im Versandprozess oder zur Rücksendung der Waren an den Absender führen.
Erforderliche Dokumentation
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